Kind & Karriere - Mutterschutz . Elternzeit . Elterngeld . Teilzeit - frühzeitige Beratung - gute Planung

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Elternzeit

Elternzeit ist die Zeit, in der Sie als Arbeitnehmer/in infolge der Kinderbetreuung und –erziehung Ihre Arbeitszeit ganz oder auf bis zu 30 Wochenstunden reduzieren.

Grundsätzlich können Sie Elternzeit bis zum Ende des dritten Lebensjahres Ihres Kindes nehmen. Es gibt allerdings Möglichkeiten, dass nicht nur Sie als Mutter, sondern auch der Vater, Elternzeit nehmen kann. Zudem ist es auch möglich, die Elternzeit auf eine in der Zukunft liegende Zeit bis zur Vollendung des 8. Lebensjahres Ihres Kindes zu „verschieben“.

Es gibt viele Alternativen wie Sie und Ihr Partner Ihre Elternzeit einsetzen und auch während oder nach dieser wieder in Teilzeit anfangen können, beruflich tätig zu sein. All diese Möglichkeiten setzen aber eine gute Planung und ein zielgerichtetes Verhalten mit entsprechend inhaltlich für Sie vorteilhaften und fristgemäß gestellten Anträgen voraus. 

Deshalb ist es unumgänglich schon frühzeitig eine Beratung in Anspruch zu nehmen und dann auf Grundlage dieser, die rechtlich erforderlichen weiteren Voraussetzungen einzuhalten. 

Sprechen Sie Rechtsanwältin Bettina Gerber gern bei Fragen hinsichtlich Ihrer persönlichen Elternzeit-Situation an.

elternzeit

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