
Elternzeit
Elternzeit ist die Zeit, in der Sie als Arbeitnehmer/in infolge der Kinderbetreuung und –erziehung Ihre Arbeitszeit
ganz oder auf bis zu 30 Wochenstunden reduzieren.
Grundsätzlich können Sie Elternzeit bis zum Ende des
dritten Lebensjahres Ihres Kindes nehmen. Es gibt allerdings Möglichkeiten, dass nicht nur Sie als Mutter, sondern
auch der Vater,
Elternzeit nehmen kann. Zudem ist es auch möglich, die Elternzeit
auf eine in der Zukunft liegende Zeit bis zur Vollendung des 8.
Lebensjahres Ihres Kindes zu „verschieben“.
Es gibt viele Alternativen
wie Sie und Ihr Partner Ihre Elternzeit einsetzen und auch während
oder nach dieser wieder in Teilzeit anfangen können, beruflich
tätig zu sein. All diese Möglichkeiten setzen aber eine gute
Planung und ein zielgerichtetes Verhalten mit entsprechend inhaltlich
für Sie vorteilhaften und fristgemäß gestellten
Anträgen voraus.
Deshalb ist es unumgänglich schon frühzeitig eine Beratung in
Anspruch zu nehmen und dann auf Grundlage dieser, die rechtlich
erforderlichen weiteren Voraussetzungen einzuhalten.
Sprechen Sie Rechtsanwältin Bettina Gerber gern bei Fragen hinsichtlich Ihrer persönlichen Elternzeit-Situation an.
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