Kind & Karriere - Mutterschutz . Elternzeit . Elterngeld . Teilzeit - frühzeitige Beratung - gute Planung

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Wiedereinstieg in Teilzeit

Die Elternteilzeit ist für Mutter oder Vater eines kleinen Kindes eine gute Möglichkeit die berufliche Tätigkeit oder den Wiedereinstieg in den Beruf auf der einen Seite und die Betreuung des Kindes auf der anderen Seite zu verbinden.

Während der Elternzeit kann die Arbeit nicht nur auf Null, sondern auch von Beginn an auf zwischen 15 und 30 Stunden (also: Teilzeit) reduziert werden. Die Zeit der Arbeitszeitreduzierung soll mindestens zwei Monate betragen. Ebenso können die Elternteile die Arbeit nach einer vollständigen Auszeit danach wieder in Teilzeit aufnehmen. 

Die Teilzeit innerhalb der Elternzeit ist rechtlich viel leichter zu vereinbaren und durchzusetzen als die Teilzeit grundsätzlich, da sie viel geringe Voraussetzungen erfordert. Die Erfahrung zeigt, dass Sie sich nicht scheuen sollten, Ihr Recht auf Elternteilzeit - unabhängig ob Sie Mutter oder Vater - wahrzunehmen.

Bitte beachten Sie unbedingt, dass Sie schon vor der Geburt Ihres Kindes planen sollten, ab welchem Zeitpunkt Sie, für welche Dauer in Teilzeit tätig sein wollen. Denn ebenso wie für die Elternzeit läuft die einzuhaltende Frist schon eine Woche nach der Geburt Ihres Kindes ab.

Sprechen Sie Rechtsanwältin Bettina Gerber-Trojan gerne auf individuelle Vereinbarungen und erforderliche fristgemäße Anträge gegenüber Ihrem Arbeitgeber an.

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