
Wiedereinstieg
in Teilzeit
Die
Elternteilzeit ist für Mutter oder Vater eines
kleinen Kindes eine gute Möglichkeit die
berufliche Tätigkeit oder den Wiedereinstieg in
den Beruf auf der einen Seite und die Betreuung
des Kindes auf der anderen Seite zu verbinden.
Während
der Elternzeit kann die Arbeit nicht nur auf
Null, sondern auch von Beginn an auf zwischen 15
und 30 Stunden (also: Teilzeit) reduziert
werden. Die Zeit der Arbeitszeitreduzierung soll
mindestens zwei Monate betragen. Ebenso können
die Elternteile die Arbeit nach einer
vollständigen Auszeit danach wieder in Teilzeit
aufnehmen.
Die
Teilzeit innerhalb der Elternzeit ist rechtlich
viel leichter zu vereinbaren und durchzusetzen
als die Teilzeit grundsätzlich, da sie viel
geringe Voraussetzungen erfordert. Die Erfahrung
zeigt, dass Sie sich nicht scheuen sollten, Ihr
Recht auf Elternteilzeit - unabhängig ob Sie
Mutter oder Vater - wahrzunehmen.
Bitte
beachten Sie unbedingt, dass Sie schon vor der
Geburt Ihres Kindes planen sollten, ab welchem
Zeitpunkt Sie, für welche Dauer in Teilzeit
tätig sein wollen. Denn ebenso wie für die
Elternzeit läuft die einzuhaltende Frist schon
eine Woche nach der Geburt Ihres Kindes ab.
Sprechen Sie Rechtsanwältin Bettina Gerber-Trojan gerne auf
individuelle Vereinbarungen und erforderliche
fristgemäße Anträge gegenüber Ihrem
Arbeitgeber an.
|